Einrechnung der Führung einer Schulbibliothek an höheren Schulen in die Lehrverpflichtung für Bundeslehrer/innen


Die entscheidenden gesetzlichen Grundlagen für die Führung einer Schulbibliothek sind unter dem Titel „Einrechnung von Nebenleistungen“ im Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz (BGBl.
Nr. 244/1965, zuletzt geändert 2008) festgehalten. Die wesentlichen Parameter (Größenklassen und Einrechnung) sind für alle mittleren und höheren Schulen gleich, trotzdem sind kleine Unterschiede zu beachten:

 

Für die AHS und für Schulzentren, denen eine AHS angehört, lautet die offizielle Bezeichnung „Schulbibliothek an höheren Schulen unter Mitarbeit von Schülern“. Damit ist die rechtliche Basis
für die Mitarbeit von Schüler/innen (etwa im Bereich der Entlehnung) gegeben und es wird keine Mindestgröße für die Schülerzahl festgeschrieben. Damit wird auch einem anderen pädagogischen Ansatz der Schulbibliothek im Bereich der AHS Rechnung getragen, wie sie auch in der Betreuung der Schulbibliothek durch Lehrer/innen zum Ausdruck kommt.


Das Modell der "Schulbibliothek an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen“ setzt eine Mindestzahl von 300 Schüler/innen voraus und berücksichtigt die Variante, dass an einzelnen großen Standorten die Betreuung auch durch andere Bedienstete erfolgen kann.


Das Modell "Schulbibliothek an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik / Bildungsanstalten für Sozialpädagogik unter Mitarbeit von Schülern" sieht einerseits auch die Mitarbeit von Schüler/innen vor, orientiert sich ansonsten an den Bedingungen für Berufsbildende mittlere und höhere Schulen.


Für alle Modelle der verschiedenen Schulformen erhöht sich das Ausmaß der Einrechnung, wenn zum Betreuungsbereich der Schulbibliothek zusätzlich auch Abendschüler gehören.

 

 

Modellgröße I Modellgröße II Modellgröße III
Schülerzahl bis 600 (AHS) 
301 – 600 (BMHS …)
601 - 1000 über 1000
Werteinheiten  6 7,5 9
Wöchentliche Arbeitszeit 12  h 15 h 18 h
Öffnungszeiten   9 h 11 h 13,5 h

Diese Werte erhöhen sich bei der Betreuung von Abendschülern in folgendem Ausmaß:

 

Anzahl der Abendschüler Zusätzliche Werteinheiten Zusätzliche Öffnungszeiten
bis 100 0,5 1 h
101 – 200 1 2 h
201 – 300 1,5 3 h
über 300 2 4 h

Die Werteinheiten entsprechen der Lehrverpflichtungsgruppe II, d.h. sie sind mit 1,105 umzurechnen. Da es sich bei der Betreuung einer Schulbibliothek nicht um Unterricht handelt, sind die angegebenen Werteinheiten für das Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit mit 2 zu multiplizieren. Die vorgeschriebenen Öffnungszeiten machen nur einen Teil dieser wöchentlichen Arbeitszeit aus, weil die Betreuung einer Schulbibliothek bisweilen auch Tätigkeiten außerhalb der Schule mit sich bringt (z.B. Buchhandlungen).
Das Modell der Schulbibliothek geht von einer einzelnen betreuenden Lehrkraft aus. Häufig bewährt hat sich auch die einvernehmliche Aufteilung der einzurechnenden Werteinheiten auf zwei Lehrkräfte. Bei einer solchen Aufteilung hat sich im Ausmaß der Stunden klar abzubilden, welche
Lehrkraft die für die Betreuung hauptverantwortliche somit führende ist.

Download der entsprechenden Gesetzesstellen


Stand: 14.Nov.2010