Antworten auf die ausführliche Stellungnahme der Bundes-ARGE vom 8.8.2013

 

 

Sehr geehrte Frau Mag. Rittmann-Pechtl,

 

vielen Dank für Ihr E-Mail an Bundesministerin Dr. Claudia Schmied.

Ihr E-Mail  wurde an die zuständige Sektion III zur Bearbeitung weitergeleitet.

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Büro Bundesministerin Dr. Schmied

Tel. +43(1) 53120-5000 Fax +43(1) 5337797

eMail: buero.bmschmied@bmukk.gv.at

 

 

Sehr geehrte Frau Kollegin Rittmann-Pechtl!

 

Herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme! Haben Sie diese auch an die zuständigen Ministerinnen Schmied und Heinisch-Hosek gesendet? Mir scheint, dass dort über die vielfältigen und wichtigen Aufgaben der SchulbibliothekarInnen wenig bis nichts bekannt ist.

 

Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, planen die beiden oben genannten Ministerinnen derzeit einen Gesetzesentwurf für ein neues Dienst- und Besoldungsrecht ohne Zustimmung der Lehrergewerkschaften Mitte August in Begutachtung zu schicken. Dieser Vorgang ist einzigartig in der Geschichte der österreichischen Sozialpartnerschaft, er handelt sich dabei um die einseitige Auflösung des sozialpartnerschaftlichen Dialogs!

 

Dass ein solches Vorgehen für die Lehrergewerkschaften nicht hinnehmbar ist, ist klar! Dass wir Ihre berechtigten Anliegen in unsere Verhandlungen einfließen lassen, ebenso!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Hofer

[Mediensprecher, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – AHS Gewerkschaft]

 

 

Sehr geehrte Frau Kollegin Rittmann-Pechtl!

 

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. August 2013.

Die Problematik ist mir durchaus bewusst. Allerdings interessiert das die Dienstgeberseite reichlich wenig. Die ganze Farce um das Lehrerdienstrecht hat mittlerweile nämlich für ALLE politischen Parteien nur noch einen einzigen Zweck: Wie schaffe ich es, durch mein Verhalten am 29. September möglichst viele Stimmen zu bekommen bzw. (eher) möglichst wenig WählerInnen zu vertreiben?

Die ÖVP hat sich taktisch derartig ungeschickt verhalten, sodass sie sich nun in einer Zwickmühle befindet. Egal, was sie in dieser Angelegenheit tut, sie bekommt von nennenswerten Wählergruppen Ohrfeigen. Die SPÖ nützt das aus, und ist überhaupt nicht an einer sozialpartnerschaftlichen Lösung interessiert, denn dann fiele dieses wahltaktische gegen die ÖVP Druckmittel weg.

Der uns vorliegende Entwurf kann jedenfalls keine Zustimmung der Gewerkschaft finden.

Herzliche Grüße

Eckehard Quin

[Vorsitzender, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – AHS Gewerkschaft]

 

Sehr geehrte Frau Kollegin Rittmann-Pechtl,

 

ich bedanke mich für Ihre Zusendung, die ich dem Zentralausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis bringen werde.

 

Herzliche Grüße

Gerhard Riegler

[Vorsitzender Zentralausschuss AHS] 

 

 

Sehr geehrte Frau Mag.a Rittmann-Pechtl!

 

Die Frau Bundesministerin hat Ihr mail gelesen und mich ersucht, Ihnen zu antworten.

 

Auf sozialpartnerschaftlichem Weg konnte in 34 Verhandlungsrunden und unzähligen Abstimmungsgesprächen in vielen Punkten eine Annäherung mit weiten Teilen der Lehrergewerschaft erreicht werden. Die Bundesregierung hat ihr ursprüngliches Angebot mehrmals deutlich nachgebessert. Die Mehrkosten gegenüber dem Status Quo betragen je nach Betrachtungszeitraum zwischen rd. 6 und 11 Mrd. Euro – ich kann Ihnen daher versichern, dass das vorliegende Modell kein Sparpaket auf Kosten der LehrerInnen, sondern eine Investition in die Zukunft ist.

 

Trotzdem ist es gerade zu Studienbeginn wichtig, dass gerade die Gruppe, die das neue Dienstrecht eigentlich betrifft – nämlich interessierte LehramststudienanfängerInnen – wissen, was sie künftig erwartet, wenn sie sich entscheiden den Lehrberuf zu ergreifen.

 

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Entscheidung getroffen, den Entwurf in die Begutachtung zu schicken, in der ja die Möglichkeit zur umfangreichen Stellungnahme besteht. Dieses Vorgehen ist auch nicht – wie teilweise behauptet – „einmalig“ sondern auch in der Vergangenheit mehrmals vorgekommen.

 

Zum vorliegenden Modell möchte ich abschließend nochmals festhalten, dass die „Einkommensgarantie“, die der Staat mit einem unterschriebenen neuen Dienstvertrag abgibt, in allen Konstellationen und Schulformen höher ist, als dies bisher der Fall ist. Die teilwiese dargestellten fiktiven Verluste von Lebensverdiensteinkommen, trugen und tragen meines Erachtens eher zur Verunsicherung angehender JunglehrerInnen bei als zur objektiven Information. Die Begutachtung soll die Möglichkeit eröffnen, dass sich alle Betroffenen selbst ein Bild machen können – das inkludiert auch Fragen etwa der Kustiodiate.

 

Ich hoffe, dass meine Ausführungen für Sie nachvollziehbar sind und verliebe

 

mit freundlichen Grüßen

Mag. Andreas Buchta-Kadanka

Büro der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst
Gabriele Heinisch-Hosek

Minoritenplatz 3

1014 Wien

Tel.: 01 53115/2164

Fax: 01 53109/2164

andreas.buchta-kadanka@bka.gv.at

 

Sehr geehrte Frau Mag. Rittmann-Pechtl!

 

Herzlichen Dank – auch im Namen von Bundesminister Töchterle – für die Zusendung Ihrer umfangreichen Unterlagen. Ich darf Sie informieren, dass das Lehrer-Dienstrecht nicht in unsere unmittelbare Zuständigkeit fällt. Der Entwurf für ein neues Dienstrecht wurde vorige Woche vom zuständigen Ressort zur Begutachtung ausgeschickt, d.h. Stellungnahmen dazu sind im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens jederzeit möglich. Die entsprechenden Entwürfe finden Sie unter folgendem Link: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00542/index.shtml

 

Freundliche Grüße

 

Mag. Monika Gamper
Büro des Bundesministers o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, A-1014 Wien
Tel.: (+43) 01/53120-9022
Fax: (+43) 01/53120-9099
monika.gamper@bmwf.gv.at
www.bmwf.gv.at

 

Sehr geehrter Frau Kollegin Rittmann-Pechtl!

 

Vielen Dank für die positive Rückmeldung.

Das neue Lehrerdienstrecht sieht die Streichung des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes vor, womit jegliche Einrechnung für SchulbibliothekarInnen gestrichen wird. Das soll für alle LehrerInnen gelten, die unter das neue Dienstrecht fallen.

Das würde natürlich längerfristig das Ende der SchulbibliothekarInnen bedeuten.

In den Gesprächen wurde von Dienstgeberseite mehrmals die Intention kundgetan, SchulbibliothekarInnen durch Verwaltungsbedienstete zu ersetzen (B- oder C-Bedienstete, vermute ich einmal, weil das deutlich billiger ist). Das könnte selbstverständlich auch derzeitige SchulbibliothekarInnen betreffen, denn diesen Personen kann der Dienstgeber theoretisch diese Aufgabe jederzeit entziehen.

Mit kollegialen Grüßen

Eckehard Quin

 

[Vorsitzender, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – AHS Gewerkschaft]

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Mag. Rittmann-Pechtl!

 

Bezugnehmend auf Ihr E-Mail vom 8. August 2013 betreffend SchulbibliothekarInnen an AHS und neues LehrerInnendienstrecht an Frau Bundesministerin Dr. Claudia Schmied, darf seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur Folgendes mitgeteilt werden:

 

Einleitend darf bemerkt werden, dass die Hauptgesichtspunkte der derzeit in Begutachtung befindlichen Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst auf einer den Anforderungen einer modernen schulischen Arbeitswelt gerichteten Dienst- und Besoldungsrechts liegen, um engagierte junge Menschen für den Lehrberuf zu gewinnen. So soll die Bezahlung unabhängig von der Schulart, den Wechsel zwischen verschiedenen Schularten und somit mehr Mobilität ermöglichen. Die Drehung der Gehaltskurve ermöglicht attraktivere Einstiegsgehälter und bewertet das Dienstalter im Entgeltverlauf weniger stark. Die pädagogischen Kernaufgaben werden deutlicher und das Berufsbild geschärft. Die neue Ausbildungsarchitektur der PädagogInnenbildung soll in die dienstrechtlichen Bestimmungen Eingang finden. Mehr Bezahlung erfolgt bei Übernahme von Spezialfunktionen wie zB MentorInnen, LerndesignerInnen oder BildungsberaterInnen. Durch die Einführung von fixen monatlichen Zulagen je nach Schulgröße wird die Übernahme einer Schulleitung unabhängig vom Lebensalter attraktiviert.

 

Vorweg darf bemerkt werden, dass für Lehrkräfte, die sich derzeit bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis befinden, keine Änderungen durch die Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst ergeben. Für neu eintretende Lehrkräfte besteht ab dem Schuljahr 2014/15 eine Wahlmöglichkeit, ob sie einen Dienstvertrag nach der Dienstrechts-Novelle 2013 wünschen und damit von den höheren Einstiegsgehältern profitieren wollen. Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 ist vorgesehen, dass die Dienstrechts-Novelle 2013 für neu eintretende Lehrkräfte obligatorisch in Kraft tritt.

 

Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Betreuung der Schulbibliotheken an höheren Schulen ist es zutreffend, dass in der derzeit in Begutachtung befindlichen Dienstrechts-Novelle 2013 Vertragslehrpersonen gemäß § 44 Abs. 14 VBG diese Aufgaben nicht übertragen werden dürfen. Dieser Punkt steht  - ebenso wie eine mögliche Auslagerung der Tätigkeiten an Verwaltungspersonal - derzeit im Rahmen des Begutachtungsprozesses in Diskussion. Weiters darf jedoch angemerkt, werden, dass Lehrkräfte im bestehenden Dienstverhältnis jedenfalls weiterhin gemäß § 9 Abs. 2a des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz – BLVG  mit der Betreuung nach dem Modell „Schulbibliothek an höheren Schulen unter Mitarbeit von Schülern“ betraut werden können und die entsprechende Einrechnung erhalten.

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur dankt für Ihr langjähriges Engagement als Leiterin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken an allgemein bildenden höheren Schulen sowie für Ihre Anregungen zur Dienstrechts-Novelle 2013.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Brigitte Vehzely

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Sektion III

1014 Wien, Minoritenplatz 5

T 01 53120-3313

F 01 53120-813313

brigitte.vehzely@bmukk.gv.at

www.bmukk.gv.at

 

 

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Gesammelte Antworten auf Stellungnahme vom 8.8.2013
Büro Bundesministerin Dr. Schmied; Matthias Hofer (Mediensprecher, AHS Gewerkschaft); Eckehard Quin (Vorsitzender AHS Gewerkschaft); Gerhard Riegler ([Vorsitzender Zentralausschuss AHS); Mag. Andreas Buchta-Kadanka (Büro der Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek); Mag. Monika Gamper (Büro des Bundesministers o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle); Mag. Brigitte Vehzely (bm:ukk Sektion III)
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